Hans Schelling und Konrad Buchfink von Reusten (Rysten) verkaufen an Schultheiß und Gericht zu Altingen für die dortige Frühmesse mit Bewilligung deren Kastenvogts, des Abts Bernhard [Rockenb(a)uch] von Bebenhausen, und nach der Erkenntnis des Gerichts zu Reusten 7 1/2 Malter Roggengült von einem Weingärtchen in dem Gochenhard, aus der heiligen Lehen, welches Hans Goß inne hat, und aus dem halben Teil des Buchfinken Hofs um 120 Gulden Kapital.