Lienhart Könlin zu Sittenhardt unterstellt dasjenige Gut samt Zubehör und Rechten in Sanzenbach, das er jüngst der alten Seuter[in] und deren Söhnen und Schwiegersöhnen, alle wohnhaft daselbst, abgekauft hat, der Territorialhoheit der Reichsstadt Schwäbisch Hall und empfängt von dieser im Gegenzug die Zusicherung von Schutz und Schirm für diese Liegenschaften.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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