Search results
  • 3 of 828

6) Die Gemeinden des Deutschmeisters, die von ihrer Obrigkeit auf ihre Pflichten hin erinnert werden, erklären sich, wenn sie nicht mit Gewalt gedrungen werden, dass sie von ihrer Herrschaft nicht abweichen und übrigens hoffen wollen, wenn von anderen Herrschaften zu Ablehnung der Beschwerden der armen Leute etwas bewilligt würde, dass auch ihnen solches bewilligt werden möchte, was ihnen vom Deutschmeister auch zugesagt wird, s.d.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...