Kaiser Ferdinand III. macht bekannt, daß ihm Abt Hugo von Werden ein 1290 für Abt Heinrich von Werden ausgestelltes Mandat vorgelegt hat, das gegen Entfremdung und Belastung von Lehngütern gerichtet war. Der Kaiser bestätigt es unter wörtlicher Einrückung [folgt der Text von Nr. 101]. Zuwiderhandelnde verfallen der kaiserlichen Ungnade und zahlen 50 Mark reinen Goldes, zur Hälfte dem kaiserlichen Fiskus, zur Hälfte dem Geschädigten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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