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Heinrich Antwart, B. zu Saulgau, ergibt sich dem Gotteshaus St. Cornelius und Cyprian zu Buchau, so daß diesem bei seinem Tod ein gewöhnlicher 'Fall' zustehen soll wie von anderen Cornelierleuten.
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Heinrich Antwart, B. zu Saulgau, ergibt sich dem Gotteshaus St. Cornelius und Cyprian zu Buchau, so daß diesem bei seinem Tod ein gewöhnlicher 'Fall' zustehen soll wie von anderen Cornelierleuten.