Verschreibung Abt Ulrichs und des Konvents zu Bebenhausen gegen die Stadt Esslingen, "dass sie sie für die übernommene Schuld des Grafen Gottfried um die Städte Tübingen, Calw und Böblingen, wofür er dem Kloster verhaftet, wenn sie solche an ihn fordern, nicht Schaden bringen wolle."