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Hans Kurtzmaul von Großingersheim ("Groußen Inngerßhain"), gefangengesetzt wegen Droh- und Schmähworten gegen Waldschützen und Schultheiß und weil er sie bei seiner Überführung ins Gefängnis nach Bietigheim mit dem Messer angegriffen hatte, verspricht Zahlung seiner Atzung, schwört Urfehde und setzt seine genannten, durch Anstößer Lenhart Kopp ("Copp"), Hans Läßerlin der Jüngere, Hans Kallenberg, Peter Reinhart) und Flurnamen (Würmberg, Mülberg) festgelegten Güter als Bürgschaft ein. Für eine daraus an seinen Vater gehende Schuld von 20 Pfund Heller bürgt Andris Kurtzmaul

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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