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König Karl (IV.) tut den Grafen Ulrich und Ulrich zu Helfenstein die Gnade, in ihren Herrschaften von Wägen und Karren ebenso viel Zoll nehmen zu dürfen als die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg in ihren Herrschaften nehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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