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König Karl (IV.) tut den Grafen Ulrich und Ulrich zu Helfenstein die Gnade, in ihren Herrschaften von Wägen und Karren ebenso viel Zoll nehmen zu dürfen als die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg in ihren Herrschaften nehmen.
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König Karl (IV.) tut den Grafen Ulrich und Ulrich zu Helfenstein die Gnade, in ihren Herrschaften von Wägen und Karren ebenso viel Zoll nehmen zu dürfen als die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg in ihren Herrschaften nehmen.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 95 Bü 125}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 95 Helfenstein, Grafschaft
Helfenstein, Grafschaft >> 9. Beziehungen zur Reichsstadt Ulm >> Kopialbuch über die ulmischen Dokumente über den Erwerb der helfensteinischen Besitzungen
1354 September 21 (Matheus zwälfbote und evangelist)
Urkunden
Ausstellungsort: Giengen
Überlieferungsart: Abschrift
Kopialbuch über die ulmischen Dokumente über den Erwerb der helfensteinischen Besitzungen