Hans Nestel, Michel Egen und Jörg Kochersberg, alle B. und Untergänger zu Stuttgart in der Stadt, urteilen in einer Streitsache zwischen Peter Weitz, gewesenem Wirt 'Zum Kreuz', und Jörg Metzger, dem Schneider, als Klägern, und den Anwälten Hz. Christophs, als Beklagten, um den Ersatz von Schäden, die am Haus des Metzgers am neuen Marstall durch eine Dachrinne entstanden sind, die der Herzog zwischen den Häusern der Kläger legen ließ, und entscheiden, der Herzog solle die Rinne um 3 Schuh verlängern und das Dach (des Marstalls?) um 2 Ziegel herausziehen lassen. Wenn der Herzog sein Haus aber erhöht, soll er berechtigt sein, alles Störende wegzubrechen.