Kaiser Sigmund bestätigt der Stadt Ulm das Privileg, dass jeder, der Ansprüche an die Stadt hat, nur zu Ulm Recht suchen soll und zwar vor einem Gerichtshof, der aus 3, 5, 7 oder 9 Bürgern der benachbarten Reichsstädte besteht unter Vorsitz des Ulmer Ammanns; auch sollen 2 oder 3 von der Stadt gewählte diese vertreten dürfen.