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Verschreibung des Abts Michael [Scholl von Vaihingen] und Konvents zu Maulbronn, dass sie Herzog Ulrich von Württemberg als ihren rechten Schutz- und Schirmherrn unwiderruflich angenommen, und seine fürstliche Gnaden ihnen die in dem Pfälzischen Krieg eingenommenen, dem Kloster gehörigen Dörfer aus Gnade wieder zugestellt, jedoch sich daselbst die weltliche Obrigkeit, Geleit, Wildbann, hohe und niedere Gerichte, Bußen und Frevel, auch dass ein württembergischer Vogt im Kloster sein solle, vorbehalten habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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