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Kurpfälzische Vereinbarung zwischen der Herrschaft Württemberg (Wirtemberg) und dem Kloster Maulbronn wegen des Dorfes Illingen sowie etlicher Waldungen in dortiger Markung.
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Kurpfälzische Vereinbarung zwischen der Herrschaft Württemberg (Wirtemberg) und dem Kloster Maulbronn wegen des Dorfes Illingen sowie etlicher Waldungen in dortiger Markung.
1425 März 21 (uff den mitwoch nach dem suntag als man singet in der heiligen kirchen Letare Jherusalem)
26,4 x 57,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: 2. und 6. Siegel schadhaft
Aussteller: Pfalz; Ludwig III. von der; Pfalzgraf bei Rhein (Ryne)
Siegler: Pfalz; Ludwig III. von der; Pfalzgraf bei Rhein (Ryne); Sulz; Rudolf von; Stadion (Stadyon), Hans von; Sachsenheim, Hans von; Ötisheim; Albrecht von; Abt von Maulbronn; Maulbronn, Konvent