Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verkauf des Gutes Kastein an die Alexianer zu Neuß
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
0-2-1 Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt, 0-2-1-25.0000
0-2-1 Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt
Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt
Regest: Urkunde des Landgerichts Mettmann: Leonhard Coenen hatte mit seiner unlängst verstorbenen Frau Gertrud Caumanns das freiadelige Gut Kastein in der Honschaft Laubach gekauft. Er ist auf Anordnung der Düsseldorfer Regierung lebenslänglich im Alexianerkloster zu Neuß interniert worden. Da seiner Schulden wegen bereits das bewegliche Vermögen veräußert ist und seine Gläubiger auf den Verkauf des Gutes Kastein dringen, so haben seine großjährigen Kinder Arnold Coenen, Benefiziat an St. Columba in Köln, Reiner Coenen, Anna Catharine Coenen mit ihrem Mann Hubert Candry, u. a. um dem in Gerresheim im Gefängnis sitzenden Bruder Lambert Coenen zu helfen, mit schriftlicher Zustimmung ihres Vaters vom 25.02.1741 das Gut den Alexianern zu Neuß verkauft. Da auch die Interessen der noch minderjährigen Kinder Coenen, Gertrudis, Maria, Sibilla und Catharina Coenen berücksichtigt werden mussten, hat das Landgericht Mettmann in Anbetracht der ihm bekannten Umstände nicht nur anerkannt, dass der Verkauf unumgänglich und zum Besten der Minderjährigen sei, sondern auch eine Anerkenntnis des Oheims Anthonius Coenen und des Vetters Severinus Butgenbach derselben darüber herbeigeführt. Das Gericht bekundet daher, dass der Verkauf unter den folgenden Bedingungen geschehen sei: Die Erben Leonhard Coenen versetzen das allodial freiadlige Kasteiner Gut auf 30 Jahre an die Alexianer zu Neuß für 11000 Rtlr. Die Pfandnehmer haben das Land in Melioration und die Gebäude instand zu halten. Ein etwaiger Notbau soll ihnen aber nach Ablauf der 30 Jahre vergütet werden. Bei der Verpachtung des Gutes durch die Alexianer hat ein dazu fähiges Mitglied der Familie Coenen den Vorrang unter den als Pächter in Betracht kommenden Personen. Wenn die Familie nach Ablauf der 30 Jahre das Gut einlösen wollen, sollen sei das ein halbes Jahr zuvor ankündigen, wenn sie es nicht können, soll der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden usw. Die auf dem Gut haftenden Forderungen des Geheimrates von Franken und des Vikars zu Burg in der Höhe von 5000 Rtlr. sollen von den Alexianern übernommen werden. Solange Leonhard Coenen bei den Alexianern lebt, sollen diese 2000 Rtlr. zurückhalten, die restlichen 4000 Rtlr. sollen sie den Verkäufern bzw. den Vormunden auszahlen.
Original Pergament. Siegel des Richters Heunisch erhalten, das der Schöffen des Landgerichts Mettmann beschädigt. Unterschrift des Gerichtsschreibers Olligschläger.
Zum Familienarchiv Deyreck/Degreck gehörige Urkunde.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.