Steffen Pfister aus Iptingen, wegen Bruchs eines Versprechens zu Maulbronn gef., jedoch in Anbetracht seiner Jugend und auf Bitten seiner Freundschaft wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, nicht außer Landes zu gehen, sondern sich auf Mahnung zu stellen, gegen seine Widersacher nichts zu unternehmen, es sei denn auf dem Rechtsweg, und zwar zu Knittlingen, ohne Erlaubnis des Vogtverwesers über seine Habe nicht zu verfügen, keine Drohreden mehr zu gebrauchen und endlich der Obrigkeit und Ehrbarkeit gehorsam zu sein. - Er setzt sein gesamtes liegendes und fahrendes Gut als Unterpfand ein und stellt Hans Schuler und Hans Becker als Bürgen, die bei Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft mit 100 fl verfallen sein sollen.