Abschrift (18. Jh.) des Vertrags, kraft dessen die Gemeinde zu Kurzach, Gronauer Stabs, wenn von dem Stück Waldes in ihrer Markung das am 3. Juli 1527 verkauft wurde und woraus ihr an allen Landsteuern und Lasten von den Besitzern dieser Waldung zu reichen stipuliert wurde, über kurz oder lang etwas verkauft werden sollte, die Vorlößung dazu haben, der Kauf auch vor dem Dorfgericht Gronau fürgebacht und daselbst erkennt werden soll