Endris Frannckh aus Eschenbach und Wolf Datz aus Bingen, unter dem Verdacht, mit Hans Raup zu Nellingen strafbare Handlungen begangen zu haben, zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ihr Leben lang nicht mehr zurückzukehren, versprechen eidlich, dies zu befolgen, und schwören U.