Hans Kiler, seßhaft zu Oberjettingen, in Wildberg verurteilt und etwa ein Jahr gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde mit der Auflage wieder freigel., dem Keller zu Wildberg eine Geldstrafe von 10 fl zu entrichten, zahlbar in drei Raten auf Martini (11. Nov.) der nächstfolgenden Jahre laut eines besonderen Schuldbriefs, auch zeitlebens Zechen in Wirtshäusern zu meiden und keine Schenken zu besuchen, es sei denn mit Erlaubnis der Klosterfrauen von Reutin, nimmt diese Bedingungen an und schwört U.