In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Landtags- u.a. Verhandlungen mit den kleve-märkischen Landständen
Enthaeltvermerke: Enthält: -Abrechnung über die zwischen 1496 und 1578 erzielten Einkünfte aus der Verpachtung landesherrlicher Güter und Gefälle, o. D. (Aktenauszüge) -Nachweis der von den Ritterbürtigen, Städten, Geistlichen und vom platten Land zwischen 1499 und 1648 gezahlten Landes-, Kreis- und Reichssteuern, o. D.; u. a. Steuern zur Hochzeit der Prinzessinen Sybille und Margarethe von Kleve, 1526; zur Bekämpfung der Wiedertäufer in Münster, 1534; zum geldrischen Krieg gegen Kaiser Karl V., 1543; zur Hochzeit der Prinzessin Maria Eleonore von Kleve, 1574 -Steuerbefreiung der Ritterschaft durch die Herzöge Johann II., Johann III. und Wilhelm V. von Kleve, 1510 - 1555 (in Abschriften) -Berechnung der zwischen 1542 und 1566 rückständig gebliebenen Steuern des Herrn von Anholt, o. D. (Aktenauszüge) -Erhebung einer Akzise zur Finanzierung der Landesverteidigung, 1587 (Edikt, in Abschrift, mit Eidesformel für die Rezeptoren) -Verhandlungen, 1590: Landesregierung; Landesverteidigung im Spanisch-Niederländischen Krieg; Reichssteuern; Hof- und Kanzleiordnungen -Vorgaben (”Instruktion“) für eine klevische Gesandtschaft zum Kaiser und einzelnen Landesherren, 1591: Kriegslasten infolge des Spanisch-Niederländischen Krieges; Kriegswesen des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises (”Pacificationshandlung“) -Landtagsverhandlungen, 1592: Erbfolge-Regelung; Hofordnung; Regimentsordnung -Verhandlungen des Hofmeisters Peter von Aldenbockum und des Marschalls Johann von der Horst mit den Hofräten zu Düsseldorf, 1592: Vereidigung der märkischen Amtmänner, Richter, Burggrafen, Rentmeister und Fronen, sowie des Märkischen Anwalts; Verwendung eines herzoglichen Sekretsiegels auch durch die Kanzlei zu Kleve; Verpfändung des Amtes Altena an Kaspar Lappe und Vereidigung der von diesem angestellten Richter, Gografen, Rentmeister und Fronen; Vergabe des Amtes Altena-Iserlohn an Dietrich von Ovelacker; Ernennung weiterer klevischer und märkischer adliger und gelehrter Räte; Verwaltung der Kleinodien aus der Hinterlassenschaft des Herzogs Wilhelm V. von Kleve, Einkünfte des Hofarztes Dr. Reinhard Solenander; Religionsfragen; Vergabe der Dechanei zu Kleve an Walter Steckinghof; Rheynefeld ./. Stadt Wesel; Maßnahmen gegen die sich überall bildenden Konventikel; Bestallung des Arnold Heynen zum adjungierten Richter zu Kleve; Bestallung des Peter von Altenbockum zum neuen Landdrosten; Vergabe des Waldgrafenamtes zu Monreberg an den ältesten Sohn des alten Waldgrafen; Auslösung des Amtes Hetter -Verhandlungen der Räte zu Kleve mit den märkischen Landständen, 1592: Untersuchung der Auseinandersetzungen zwischen dem Amtmann zu Bochum Johann von Marhülsen und den Gebrüdern Dr. Sittard durch den Märkischen Anwalt; Erstattung der durch den Amtmann zu Bochum von Marhülsen für die Verteidigungsmaßnahmen in Kleve und Berg (”bergische Hilfe“) vorgestreckten 900 RTl; Eintreibung rückständiger Steuern; Anwerbung von Soldaten; Publikation des ”Hördischen Partheien-Verhörs“; Gerichtsordnung-Zusatz über die Unterschriftsleistung der Advokaten unter Prozessprodukte; Einstellung des Schöffengerichts zu Schwelm; Qualifizierung der Verkehrsverbindung nach Schwerte als ”Helstraße“ -Verhandlungen, 1593 - 1594: Stundung der Steuerzahlungen im Süderland, Eintreibung rückständiger Steuern -Verhandlungen mit dem kaiserlichen Gesandten Ludwig von Hoyos, 1595: Beteiligung der Landstände an der politischen und ökonomischen Landesregierung (Berichterstattung Dr. Heinrich Tack, mit Aktenauszügen 1493 - 1587) -Landtagsverhandlungen, 1595: Ausbruch neuer Feindseligkeiten mit den Türken und Römermonat-Erhebung zur Türkenkriegfinanzierung; Reichskreiskriegswesen und -verteidigung; Erhebung von Reichskreissteuern; desgl. von Akzise und Lizenten; desgl. landesherrlicher Gefälle; Prozessführung und Appellationszug am Hofgericht zu Kleve; Bestallung weiterer Rechtsgelehrter zu Referenten am Hofgericht -Verhandlungen, 1595: Untersuchungen gegen Herzogin Jakobea von Kleve; Bekanntgabe der Regimentsordnung -desgl., 1596: Verbot religiöser Konventikel (Edikt; vgl. Scotti, Bd. 1, Nr. 106) -desgl., 1597: jährliche Einberufung von Landtagen -desgl., 1598: Berechnung der 1597/98 für Prozessführungen am Hofgericht erhobenen Gerichtsgebühren; Steuererhebung für die ”preußische Zehrung“ -Verhandlungen auf den Landtagen zu Kleve und Wickede, 1598, anhand folgender Unterlagen: -[1.] Vorverhandlungen, 1598: Erhebung von Reichssteuern; Wahrung der landständischen Privilegien; Zulassung des unter Strafverdacht stehenden Wolter [?] von Büren zum Landtag; Landtagsterminierung -[2.] Landesherrliche Verhandlungsvorschläge (Haupt- und Neben-”Propositionen“), 1598: Heirat des Herzogs Johann Wilhelm von Kleve mit Prinzessin Antoinette von Lothringen; Nachzahlung der seit 1595 fälligen Reichssteuern; Truppenaufstellung zur ”Kreishilfe“; Türken- und Reichskreis- Steuererhebung; Deckung der herzoglichen Schulden; Auslösung verpfändeter Ämter und Einkünfte; Unterhalt des Hofgerichts; Reform der Untergerichte; Bezahlung der ”preußischen Zehrung“; Maßnahmen zur Landesverteidigung -[3.] Berechnung der von den Landständen zur Deckung verschiedener Ausgaben zu fordernden Gelder, 1598: Türkensteuer; Reichskreisdefension (”Pacificationshandlung“); außerordentliche Kreishilfe; reguläre Reichskreissteuern; Reichstagsspesen; Truppenwerbung und Landesverteidigung; Hofschulden; Ausgaben für den englischen Arzt des Herzogs; Schulden beim Bankhaus Fugger in Augsburg; Kosten des ”Denunziationsprozesses“ ; Hochzeitskosten; Landtagskosten -[4.] Berechnung der von den Landständen 1580 - 1587 für Truppenwerbung und Landesverteidigung bewilligten Steuern, 1598 -[5.] Beschwerden (”Gravamina“) der kleve-märkischen Ritterschaft, 1598 (vgl. dazu LAV NRW W, D 004 Kleve-Märk. Reg., Landtagssachen, Nr. 9): Wahrung der Religionsfreiheit; desgl. der Neutralität im Spanisch-Niederländischen Krieg; desgl. der ritterschaftlichen Privilegien; Verweigerung der Zustimmung zu Eheschließungen zwischen ständisch ungleichen Personen (”Adelichen“ und ”Dörperschen“); Senkung der Aussteuer für adlige Töchter, insbesondere von Waisen; Einrichtung des Hofgerichts zu Duisburg; Wiederaufnahme der vierteljährlichen Rechnungslegung zu Hörde (”Quatratemper-Verhör“); Unterhalt des Hofgerichts aus vakanten Präbenden; Reform der Untergerichte; Erlass von Polizeiordnungs-Bestimmungen zur Regelung von Geldgeschäften; Abschaffung der außerordentlichen Steuern und Lizenten; Wiedereinlösung der verpfändeten landesherrlichen Güter; Mitwirkugn der Landstände in der Außenpolitik; Wiederbesetzung der Erbhofämter, insbesondere des Erbhofmeisteramtes; Landtagsberufung und Vergabe bestimmter Hof- u.a. Ämter nur an aufgeschworene Ritterbürtige; Ämtervergabe ohne Religionsdiskriminierung; Vergabe von nicht mehr als einer Präbende an einen Anwärter, bei gleichmäßiger Berücksichtigung von klevischen, märkischen, jülichschen oder bergischen Untertanen; Wahrung der getrennten Geschäftsführung zwischen der kleve-märkischen bzw. jülich-bergischen Kanzlei und Rechenkammer; Ablösung des altersschwachen Kanzlers Heinrich von Weeze durch einen adlig-landsässigen Kanzler mit einem klevischen oder märkischen landsässigen Stellvertreter (”Adiunctus“); Wahrung der Jagdgerechtigkeiten; Neuordnung des öffentlichen Pfand- und Hypothekenwesens; desgl. des Markenwesens; Schatz- und Dienstfreiheit der zu adligen Häusern gehörigen Höfe (mit Randvermerk: ”Nb Calbeck“); Billigung der Nutzung von adligen oder anderen [Weide-] Ländereien als Ackerflächen (”Kampe“); Respektierung der Befreiung adliger Güter von außerordentlichen Abgaben (”extraordinaires Ungeld“, z. B. Bau-, Regniten- oder Wachtgeld) durch die Beamten; Aufsicht über die Verwendung der bei der Verpachtung von Gemeinheitsländereien erzielten Einkünfte zum gemeinen Nutzen der Kirchspiele; Verbesserung des Münzwertes; Wiedereinrichtung der Wasserbau- und Mühlenordnungen, insbesondere mit Blick auf die adlige Freiheit vom Mühlenzwang; Errichtung einer Universität; Einrichtung von Kollegienhäusern zu Xanten und Wesel [!], zur Erziehung der adligen Jugend beider Konfessionen; Beschleunigung der Erledigung anhängiger Prozesse; Erlass einer Gerichtsordnung und Regelung des Gerichtskostenwesens, insbesondere mit Blick auf Missstände in der Grafschaft Mark; Passkontrolle herrenloser (”gardener“) Landsknechte und Bettler; landesherrliche Bestätigung des nichtpräjudizierlichen Charakters der Steuerbewilligungen; keine Beeinträchtigung von Amtmännern, Landschreibern, Richtern u.a. Beamter wegen ihrer Konfession; Verwendung der Steuern zur Auslösung verpfändeter landesherrlicher Güter; Zehnterhebung auf den Lohn von Knechten und Mägden durch deren Dienstherren zur Bezahlung der Schatzung; Schutz vor Anwerbung und Einlagerung fremder Truppen; Wahrung der Exemtion freier Lehensgüter von außergewöhnlichen Diensten; Verwahrung gegen die Veräußerung oder Verpfändung von landesherrlichen Patrimonialgütern; Schutz der (Gerichts-) Rechte der noch bestehenden Lathenhöfe; Schutz dr adligen Rechts- und Besitztitel; Erneuerung der landesherrlichen Gerichtshoheit; Aufhebung der festen Gerichtsorte mit Blick auf die Kriegswirren; verstärkter Schutz der Untertanen durch die Amtmänner bzw. in den Amtshäusern; Anwesenheitspflicht auf dem Landtag; Bezahlung der landesherrlichen Korn- und Rentgefälle; Wiederherstellung der alten Versammlungsrechte für die klevischen und märkischen Landstände bei alternierenden Landtagen zu Kleve, Essen und Duisburg; Beaufsichtigun der Brüchtenerhebung durch die Amtmänner und Beschränkung zu hoher Brüchtenstrafen; Neuregelung der Erhebung von Sterbfallabgaben von den Freien im Amt Hamm; Verwahrung der Schlüssel für die Kettwiger Brücke auf märkischer Seite nicht durch einen bergischen, sondern einen märkischen Beamten; Neuordnung der geistlichen Benefizial- und Matrimonialsachen; Regulierung der Unordnung im Damenstift Hörde; Justierung der Veranschlagung der Ämter Neustadt, Neuenrade und Schwarzenberg im Vergleich zu den größeren Ämtern wie z. B. Altena; Wahrung der Konzessionen für Hütten-, Hammer- und Schmiedewerke, sowie der Drahtrollen, insbesondere bei der Akziseerhebung; Umverteilung der bislang vom Amt Altena getragenen Kosten für die Bestrafung von Missetätern, insbesondere bei Hinrichtungen am Galgen; Rechtsschutz für den von Bodelschwingh mit Blick auf seine Berufung vor das kaiserliche Reichshofgericht; Beaufsichtigung der neu angelegten Einschläge in Ländereien (”Kampe“); Regelung der von den Hofesgütern fälligen jährlichen Schweineabgabe; Beaufsichtigung der Einhaltung von Bestimmungen der Vest-Güter; Instandhaltung der zu geistlichen Lehensgütern gehörigen Gehölze und Häuser; Erledigung der Klage der Frau von Anholt; desgl. der Stadt Büderich; desgl. der Stadt Orsoy; desgl. der Herscheider Markenerben; desgl. der Streitsache Robert Stael ./. Robert van der Hoven; desgl. des Adolf von Meverden zu Emmerich wegen der Besteuerung seiner Güter; desgl. des Adolf von Wylich zu Diersfort -[6.] Beschwerden (”Gravamina“) der kleve-märkischen Hauptstädte, 1598: Wahrung der Religionsfreiheit; Maßnahmen zur besseren Landesverteidigung, zumindest zum Schutz vor ”streifenden Rotten“; Abschaffung der Lizenten; Bestallung eines Vizekanzlers zur Unterstützung des altersschwachen amtierenden Kanzlers Heinrich von Weeze (”eine qualificirte Persohn, wie von Alters bruichlich“); Abordnung eines klevischen Sekretärs zur jülichschen Kanzlei (nach dem Vorbild der Abordnung eines Beamten von der jülichschen zur klevischen Rechenkammer); Wiederauszahlung von Pensionen; Prägung kleiner Münzwerte; Wahrung der städtischen Privilegien; Vergabe der Hof- u.a. Ämter nur an landsässige Personen; Sicherung ordentlicher Gerichtsverfahren; Verringerung des Hofstaats bei jährlicher (nicht nur vierteljährlicher) Dienstzeit der Hofbeamten; desgl. der Kostgänger bei Hofe, sowie Ablösung der Verpflegungssätze durch Geldzahlungen; Verpachtung der Kammer- und Leibgüter an jeweils Meistbietende, jedoch nicht an landesherrliche Bediente; Verabreichung von Futterrationen nur an pferdehaltende Hofbeamte; Verpflichtung der Amtmänner zur eigenen Amtsverwaltung und Bewohnung ihrer Amtssitze; jährliche Rechnungslegung durch die Beamten; Verwendung der zu bewilligenden Steuern zur Auslösung versetzter Ämter und Einkünfte; Wiederaufnahme der vierteljährlichen Rechnungslegung (”Quatertemper und gutliche Verhör“) zu Hörde; Reform der Untergerichte und Erlass einer Gerichtsordnung; Aufhebung des 1584 erlassenen Edikts zur Erhebung der Kornrenten und Festlegung neuer Naturalrentsätze (vgl. Scotti, Bd. 1, Nr. 93); Verbot des auf dem platten Lande eingerissenen Backens, Mälzens und Brauens; Bildung von Kommissionen zur Veranschlagung der Steuerumlagen; alternierende Abhaltung der Landtage im Herzogtum Kleve und in der Grafschaft Mark; Umlage der freiwilligen Steuern auf Ritterbürtige, Geistliche, Städte und plattes Land ohne jedwede gegebenenfalls durch adlige oder städtische Privilegien reklamierte Exemtionen
Sachakte
Provenienz: Kleve-Märkische Regierung
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.