Martin Braun von Steinheim ("Stainhaim") [Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Ulmer Ratsherr Georg Besserer die Hälfte seines Erbgütleins in Steinheim zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, 3,75 Jauchert Äcker und 0,5 Tagwerk Wiesen. Die andere Hälfte des Gütleins bewirtschaftet sein Schwiegervater ("schweher") Balthasar Holzschuhmacher. Er verpflichtet sich, seinen Teil in gutem Kulturzustand zu halten und davon Georg Besserer jedes Jahr 0,5 Imi Roggen, 0,5 Imi Hafer, 1,5 Metzen Öl, 3 Schilling Heller Heugeld, 1 Huhn und 0,5 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Ihr Erbrecht können er und seine Erben verpfänden oder verkaufen, müssen dabei aber Georg Besserer ein Vorkaufsrecht einräumen. Kommt sein Teil des Gütleins auf diese oder andere Weise in neue Hände, dann hat der bisherige Inhaber 2,5 Schilling als Weglöse und der neue Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu entrichten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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