Papst Innozenz [IV.] bestätigt dem Dekan der Kirche in Freising auf Bitten des Domkapitels von Regensburg den vom Kapitel vorgetragenen Beschluss, wonach ein unwürdiger Domkanoniker (lese fame aut leuis opinionis) nicht zu den gemeinsamen Beratungen des Domkapitels hinzugezogen werden soll. Störenfriede (molestatores) sollen mit der Exkommunikation belegt werden. S: Papst Innozenz IV