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Polizeiwesen
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16) Dekret, betr. Unordnungen puncto sexti 1734.
17) Verbot verkleinerlicher und ehrenrühriger Reden 1612.
18) Pasquillen-Verbot 1616, 1659.
19) Verordnung, die Besoldungsreicher nicht unbescheiden zu traktieren, 1706 (leerer Umschlag).
20) Verbot, um Besoldungsadditionen und Pensionen nachzusuchen, 1745.
21) Verbot, bei Anwesenheit fremder Herrschaften carmina zu übergeben, 1742.
22) Befehle, die Amtsgeheimnisse zu wahren, 1747 und 1784.
23) Verbot, daß die in Ungnade entlassenen herrschaftlichen Bedienten von Hofkavalieren wieder in Dienste genommen werden,
1728.
24) Verbot, fürstliche Livréen mit Schnüren und Borten zu verkaufen, 1743.
25) Verbote
a) Degen, Hirschfänger etc. zu tragen, 1669 bis 1740.
b) Messingene Sporen und Bügel, ohne daß einer Ritter ist, zu tragen, 1598.
c) Stöcke zu tragen, für die Hofkavaliere 1723, 1731, 1733.
d) Militärische Kleider oder Abzeichen auf den Hüten, für Zivilpersonen 1744, 1746. 26) Verbote für die Bedienten der Hofkavaliere, in die Ritterstube einzudringen, 1682, und im Schloßvestibül Lärm zu machen,
1733.
27) Nächtliche Unruhen, Tumulte, Schlaghändel und deren Verbote 1611 bis 1787.
28) Gedrucktes Patent, betr. Straßenlaternen und deren Beschädigung, 1716.
29) Verbote, bei Hof Hunde zu halten, 1605 bis 1740.
30) Verbote, in herrschaftlichen Wassern zu fischen, 1721, 1728.
31) Verbote
a) Ruten, Gerten und Maienstecken in den Wäldern zu schneiden, 1594 bis 1627.
b) in den Wäldern Holz abzuhauen, 1628.
c) Maien vor die Häuser zu setzen, 1722.
d) Maien zu hauen und Spitzgerten zu schneiden, 1755/56.
32) Dekret, daß niemand in Stuttgart vor dem Herzog Schlitten fahren dürfe, 1744.
33) Verbote gegen zu schnelles und unvorsichtiges Fahren im Schloßhof 1749 bis 1759.
34) Verbot, die Schloßgräben zu verunreinigen1745, und Promemoria des Hauptmanns J. C. Schiller (Vaters des Dichters), über
den aus der Wohnung des Oberkapellmeisters ein Nachtgeschirr geleert worden ist, Ludwigsburg den 9. April 1772.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.