Der Knappe Johannes von Walleney (Wallenoie) macht bekannt, daß er entsprechend dem Rat seiner Freunde und mit Willen und Zustimmung seiner Frau Sophie, seines Sohns Gottfried sowie der anderen Erben den Hof in Walleney mit allem Zubehör dem Abt und Konvent von Werden für 250 Mark guter Pfennige, den alten Königsgroschen für vier Pfennige, den Goldschild für fünf Schilling weniger sechs Pfennige, die Riol genannte Goldmünze für vier Schilling und den Florentiner Gulden für vier Schilling weniger sechs Pfennige gerechnet, verkauft hat. Er hat das Geld erhalten und sich zu rechter Währschaftsleistung verpflichtet innerhalb von Jahr und Tag nach Landesgewohnheit. Sie haben das Gut, das sie bisher zu Minsiterialenrecht als Lehen besaßen, dem derzeitigen Werdener Prior Richwin mit einem Handschuh aufgelassen und mit Halmwurf darauf verzichtet. Falls Abt und Konvent wegen dieser Übertragung innerhalb von Jahr und Tag angegriffen werden, wird Johann sie dagegen schützen. Er stellt als Bürgen die Brüder seiner Frau Gerhard und Goswin von Arenbögel (-boele), Friedrich von Büren (de Bure) gen. Schilling (Schillinch) und Hugo vanme Gor (Goyre), Knappen, die sich erforderlichenfalls nach Werden zum Einlager begeben werden bis zur Regelung der Angelegenheit. Er verzichtet auf alle Rechtsmittel, die gegen diesen Vertrag eingelegt werden können. Anwesend waren der Prior Richwin, der Kellner Gottfried, der Thesaurar Roland sowie die Konventualen Wilhelm von Itter (de Ittere), Heinrich von Wildenberg, Dietrich von Helpenstein, Walram von Schwalenberg (Swalenbergh), Stephan von Scheven der Ältere, Gerlach von Lüttelnau (Luttelenowe), Pastor in Hiesfeld, die Knappen Everhard vom Walde und Heinrich von Blankenstein, Richter von Werden, sowie die Werdener Schöffen Heinrich von Heisingen, Philipp vom Haus Erenfrids (de domo Erenfryde), Wilhelm Kopman sowie der Werdener Herold (preco) Herman. - Es siegeln der Aussteller und die Bürgen. - Actum et datum ... dominico die proximo ante festum beati Martini [qui erat ipso die b. Theodori mart.].