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Hans Bientz, sesshaft zu Linsenhofen, nach seiner Rückkehr zu Nürtingen gef., weil er den Hans Planck ohne Ursache des Nachts auf freiem Felde niedergeschlagen und liegen gelassen hatte und außer Landes geflüchtet war, deswegen auf herzoglichen Befehl vor dem Stadtgericht Nürtingen peinlich beklagt und dazu verurteilt, keine hohe und niedere Wehr mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, keine offenen Zechen und Wirtshäuser zu besuchen, alle Gefängnis- und Gerichtskosten selbst zu bezahlen und solange im Gefängnis zu bleiben, bis er alle Schuld beglichen habe, gelobt unter Eid, diesen Urteilsartikeln nachzukommen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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