Search results

Wendel Vehe aus Meimsheim, wegen eines nicht gen. Vergehens gef., jedoch auf Fürbitten ehrbarer Leute auf Zeit freigel. ("betagt"), gelobt eidlich, sich auf Mahnung seines Landesherrn, des Grafen Eberhard d.Ä. von Württemberg, an Fastnacht d.J. (26. Febr.) unweigerlich in Konrad Bittels, des Wirts, Haus zu Urach einzufinden und sich ohne Erlaubnis des Grafen oder seiner Amtleute nicht mehr daraus zu entfernen, oder aber bis zu diesem Zeitpunkt einen Abtrag zu leisten, andernfalls soll sein und seiner Ehefrau liegendes und fahrendes Gut dem Grafen zur Pön verfallen sein. Er verspricht auch bei seinem Eid, sich und seine Frau mit Leib und Gut der Herrschaft nicht zu entfremden.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...