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Bonifacius Maurer, B. zu Weilheim, erneut zu Kirchheim u.T. gef., weil er durch unten angegebene Vergehen die beiliegende ältere Verschreibung gebrochen hatte, vor dem Stadtgericht beklagt, dazu verurteilt, das Land unverzüglich zu verlassen, nachdem er vom Wasenmeister bis vor das Ötlinger Tor geführt wurde, über den Rhein zu ziehen und nur mit Erlaubnis der Obrigkeit zurückzukehren, nimmt diese Urteil an, verpflichtet sich, die genannten Bestimmungen auszuführen und schwört U. Sein Vergehen: Er hatte sein verschwenderisches Haushalten erneut aufgenommen; außerdem hatte er seine Frau 8 Tage nach der Geburt eines Kindes genötigt, über Feld zu gehen und Trauben zu essen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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