Papst Alexander VI. beauftragt und ermächtigt die Bischöfe von Lüttich und Münster und den Dekan von Mariengraden zu Mainz, gegen alle diejenigen geistlichen und weltlichen Fürsten und Städte, welche dem Erzbischof Hermann Besitzungen und Renten, namentlich die Einkünfte als Administrator zu Paderborn und Propst zu Aachen, vorenthalten, ohne Geräusch und gerichtliche Weitläufigkeit, mit geistlicher Zensur einzuschreiten. d. Rome apud S. Petrum VII Idus Junii pont. anno VIII.