Im Streit zwischen Henrich Schulte Aldorff und Johan Rosinck, Botheuwer, beide im Kirchspiel Greven, wegen Verbottung einiger Dienstpflichtigen des Hauses Schöneflieth, wird durch den Dompropst Ludeke Nagel, Amtsherren zu Schöneflieth und Herrn des Beifangs, und den Domkellner Dietrich von Plettenberg als beidenseitige Gutsherrn ein Vergleich geschlosssen, wonach Rosinck verpflichtet wird, dieselben Dienstpflichtigen, wie sein Vater es getan hat, zu vertreten, daneben die Sprakelschen: Wilhelmer, Wilkmann und Roesmann, wofür ihm ein Stück Land vom Schultenhof Aldorff zu billiger Pacht gegeben wird. Siegelankündigung und Unterschriften der Gutsherrn.