Adam, Georg und David, Gebrüder von Ellrichshausen, die ihrer Schwester Sibilla auf Grund eines Vertrags vom 11. Jan. 1544 (Schwäbisch Hall) gegen ihren und ihres Gemahls Jörg Neninger Erbverzicht 400 Gulden Kapital als Abfindung verschrieben haben, erklären, ihr bis zur Zahlung der Abfindung als jährlichen Zins 20 Gulden entrichten zu wollen, zahlbar in Schwäbisch Hall. Es bürgen - mit Verpflichtung zum Einlager in Rothenburg, Crailsheim oder Hall - Hans Christoph von Abspach, Amtmann zu Lobenhausen, Hieronymus von Vellberg zu Leofels, Hans Ernst von Wollmershausen zu Burleswagen und Hans Philipp Fuchs von Dornheim zu Neidenfels.