Walter von Hürnheim, Vogt zu Geislingen, und Jörg Gaisberg, Vogt zu Schorndorf, schließen als Tädingsleute einen Vergleich zwischen Abt Leonhard und dem Konvent zu Adelberg und Thomas von Ehingen zu Rechberghausen über die Fischenz am Bach "gegen der weyermüllin hinuff", wonach von bestimmten zwei Steinen an die Fischenz des Bachs Oberwälden zu dem Kl., und von den Steinen abwärts zum Schloß Rechberghausen gehören soll, ferner daß die Vogtei auf des Emans Gut zu Bartenbach ebenfalls zum Schloß Rechberghausen gehören soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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