Burkhard von Kaltenthal (Kallental) zu Otterzell und Hans Joachim von Parsberg zu Flügelsberg (Fligelsperg) verkaufen als Vormünder der Kinder des verst. edlen, festen Jos von Ratzenried mit Namen Josludwig, Appolonia und Maria und mit Zustimmung der Verwandten dieser Kinder dem Reichserbtruchsessen Wilhelm d.J. [voller Titel] 3 Höfe zu Fulgenstadt, welche Jacob Nueber, Jorg Michelberg und Vigida Beurlin innehaben, jeweils zu Eigen und mit allem Zubehör, sowie [einzeln aufgeführten] Geld- und Naturalabgaben in Ravensburger und Saulgauer (Sulger) Maß und W. Ferner verkaufen die A. dem Erbtruchsessen [aufgelistete] Einnahmen aus einem Haus mit Hof und Krautgarten zu Fulgenstadt, welches Urban Selltenreich, Michel Dillger und Bentz Vogler zu Fulgenstadt gemeinsam innehaben, sowie den Käse, welchen jährlich die Frauen von Sießen (Süessen) zu entrichten haben, wie es in einer Urk. vom gleichen Ausstellungstag mit der Initie Wier nachbenannten Gerwigkh, abbte der gotzhauser Weingarten und Ochsenhausen, und Sigmund von Homstain, teutschordens landtchomenthur der baley Eisäs und Burgunden und chomthur zu Altshausen, bekennen festgehalten ist. Der Kaufpreis für alles zusammen beträgt 5 000 fl., wobei jeweils 1 fl. zu 15 Batzen oder 60 Kr. gerechnet wird. 2 000 fl. werden mit den Schulden der Ratzenried an den Käufer verrechnet, die übrigen 3 000 bei Übergabe der Kaufurk. bar bezahlt; sie müssen wieder zum Nutzen der Kinder angelegt werden. Alle die Kaufobjekte berührenden Dokumente werden mit ausgehändigt. Der Käufer muß die Inhaber der 3 Höfe bei ihren Rechten belassen; nach ihrem Tode kann er die Höfe jedoch frei vergeben oder zu Eigennutz an sich ziehen. Die A. leisten Währschaft.