Jörg Wurst, Jörg Vogt und Blasius Stainmayer aus Wannweil, wegen gen. Wildfrevel im württembergischen Forst für acht Tage in Turmhaft nach Reutlingen gebracht, dann für einen Monat mit ihren Familien aus dem Reutlinger Gebiet ausgewiesen, wobei Bl. Stainmayer ins Gefängnis zu Tübingen eingeliefert wurde, strenger Strafe verfallen, jedoch auf Bitten ihrer Freunde begnadigt und nach der Entlassung des Letztgen. mit der Auflage zur Rückkehr berechtigt, ihre Gefängnisatzung und je 20 fl als Strafe zu bezahlen sowie sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, geloben, diese Bestimmungen zu achten, und schören U.