Abt Wilhelm und der ganze Konvent des Klosters Werden sowie Gobelin gen. Stoke, Schultheiß in Mülheim machen bekannt daß Bertold von Diepenbeke, der zwei Konventsgüter in Merscheid (Mehren-) bestellte, an denen eine Hand nach dem Tod seiner ersten Frau unbesetzt war, mit den Ausstellern wegen zweier fälliger Kurmeden und der Gebühren wegen der Vergabe dieser Güter in Streit geraten war. Sie waren Ministerialengüter, sind aber in letzter Zeit von Abt und Konvent zurückgekauft worden. Bertold erschien schließlich auf Rat seiner Freunde in der Immunität, worauf folgende gütliche Vereinbarung getroffen wurde. Bertold wird demgemäß dem Konvent fünf Mark guter Pfennige zahlen unter der Bedingung, daß die Güter an eine Hand ausgegeben werden, die er mit Zustimmung seiner Erben innerhalb eines Jahres stellen wird. Wenn innerhalb dieser Zeit eine Hand stirbt, wird von jedem Gut nach Mülheimer Landesrecht eine Kurmede fällig, worauf Bertold und seiner Erben innerhalb eines Jahres behandigt werden aus Gnade des Konvents. Wenn jedoch Bertold oder seine Erben diese Bedingungen nicht erfüllen wollen oder können, werden die Güter zu gleichen Teilen zwischen dem Konvent und Bertold geteilt, der diese Hälfte dann auf Lebenszeit haben soll. Tut er das nicht, fallen beide Güter nach dem Tod der letzten Hand an den Konvent zurück. Anwesend waren der Pfarrer von Born (pleb. de fonte) Gottschalk, Heinrich von Lüttelnau (Luttelnowe) und Philipp von Landsberg (Landesberge), Ritter, Reinhard von Landsberg, Meister Stephan, Rudolf von Pote, Bürgermeister von Ratingen, sowie die Schöffen von Mülheim Lambert von Pode [Rode ?], Johann uppen Berge, Arnold von Bekerdorpe, Arnold von Mülheim (Molenheym) gen. Swarte, Wilhelm gen. Gire von Saarn (Gyre de Sarne), Heinrich von Merenscede, Heinrich Schmied von Ebbinchoven (Faber de ...) und viele andere. - Es siegeln die Aussteller. - Actum et datum ... in crastino beati Mauricii et sociorum eius.