Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet Streitigkeiten zwischen Pfalzgraf Johann einer- und Pallas von Neustadt (von der Nuwenstat) andererseits wegen etlicher Gülten. Deswegen war Pallas ins Gefängnis gekommen und ein Urteil ergangen, wogegen Johann appelliert hatte. Der Kurfürst schlichtet mit folgendem Vertrag: Johann stellt die Appellation ab und entlässt Pallas aus dem Gefängnis. Dieser lässt sein Urteil fallen und schwört Urfehde. Wenn Pallas weitere Forderungen hat, soll er Johann verklagen. Diese Abmachung ist beider Seiten Rechten unschädlich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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