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Jörg Benntzinger, sesshaft zu Neckartenzlingen, wegen Mithilfe Jagdvergehen zu Kirchheim gef., jedoch auf seine und seiner Freunde Bitten wieder freigelassen unter den Bedingungen, dem Forstmeister zu Kirchheim 5 fl zu bezahlen und das Versprechen abzugeben, künftig sein Leben lang alle Spiele, sie seien klein oder groß, desgleichen alle heimlichen und offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, auch ohne Erlaubnis der Obrigkeit keine Wehr zu tragen, leistet vor dem Vogt ein Gehorsamsgelöbnis auf diese Bedingungen und schwört U. Er setzt zu größerer Sicherheit 6 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. innerhalb eines Monats in die Gewahrsam der Obrigkeit zu bringen oder 50 fl Pönfall zu bezahlen. Benntzinger hatte zu der Zeit, als Herzog Ulrich sein Land zurückeroberte und zu Lauffen lag, seinem Bruder Balthasar Benntzinger das von diesem erlegte Stück Wild aus dem Hardtwald holen helfen und einen Teil davon angenommen. Bürgen: Ludwig Bonhart, Benz Pour, Kaspar Hafner, Alexius Fritz, Hans Bonhartz, Jerg Auch, alle zu Neckartenzlingen sesshaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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