Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass nach dem Tode seines Getreuen Konrad vom Lomersheim (Lamerßheim) d. A. dessen Kinder etliches Hab und Gut hinterlassen wurde, worauf merkliche Schulden lasten. Damit die Bezahlung derselben besser vonstatten gehe und um künftigen Hader zu vermeiden, hat er als Landesfürst und Schirmherr der Kinder ebendiese, namentlich Konrad, Eberhard, Albrecht, Markus und Barbara von Lomersheim, auf einem gesetzten Tag verhört und mit ihrer Zustimmung einen Vertrag aufgerichtet. Konrad soll als Ältester und zum Erhalt des Stammes und Namens die Lehen empfangen, zumal die Brüder "neigung zu geistlichem stand" hätten. Es folgen Bestimmungen u. a. zum Erbverzicht des Eberhard von Lomersheim, Kanoniker zu Wimpfen, zur Unterbringung Albrechts im Deutschen Orden und der Übernahme der Kosten durch den Erstgeborenen Konrad, zur Unterbringung des Markus im Kloster Klingenmünster (Monster), zum ausstehenden Heiratsgut der Barbara von 300 Gulden bezüglich ihrer Heirat mit Hans Scheuermann (Schuwerman), der Anweisung einer Gülte von 15 Gulden sowie zum Erbverzicht der Geschwister mit Ausnahme Konrads nach Gewohnheit des Adels. Alle Geschwister haben die Einhaltung dieser Bestimmungen versichert. Eine Ausfertigung erhält Konrad, seine Geschwister erhalten eine weitere.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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