Ein Streit zwischen Graf Johann von Helfenstein und der Stadt Ulm wegen der zur Herrschaft Helfenstein gehörigen Leute, die zu Söflingen sitzen, soll durch Heinrich von Westerstetten von Westhausen als Gemeinmann und Hans von Westernach und Dietrich von Ehesteten als Zusätzen des Grafen und Jörg Staiger als Zusätzen der Stadt Ulm entschieden werden.