Verschiedene Einwohner von Altingen und Kayh, welche ihre im Altinger Bann gelegenen, dem Kloster Bebenhausen zinsbaren und landgarbigen Teilhöfe und Weingärten ohne Einwilligung des Klosterverwalters mit Zinsen beschwert, versetzt und verschrieben hatten, verpflichten sich gegenüber Herzog Christoph von Württemberg als dem Kastenvogt des Klosters, innerhalb 3-4 Jahren diese Güter von den auf sie gelegten Lasten zu entledigen und die verkauften Güterstücke wieder beizubringen, um so der verwirkten Strafe zu entgehen.