Baltus Meckh, seßhaft zu Gültlingen, wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sein und seiner Ehefrau überkommenes Hab und Gut zum Nutzen seiner Familie unter Pflegschaft stellen zu lassen. Sein Vermögen, bestehend aus 12 fl Bargeld und 9 fl Schulden, soll von zwei ehrbaren, von Schultheiß und Gericht zu Gültlingen bestimmten Männern verwaltet werden. Er selbst soll keine Gewalt darüber haben. Er verspricht ferner, ohne Wissen der Amtleute seinen Wohnsitz nicht aus dem Amt Wildberg zu verlegen; doch wird ihm gestattet, sich zur Ausübung seiner Geschäfte außerhalb des Amts zu bewegen.