Jakob Sprenger, alter Schultheiß zu Pfullingen, daselbst gef., weil er sich geweigert hatte, auf das Gebot des Amtmanns vor Gericht zu erscheinen, und zum Schützen, als er ihm die Vorladung überbrachte, gesagt hatte, er werde nicht kommen, er schieße ihm wohl in den Leib, deshalb schwerer Strafe verfallen, jedoch aus Gnaden freigel., schwört U.