Nikolaus Lay, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Malsch beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Rüder d. Ä. und seiner Ehefrau Barbara über 50 Gulden gegenüber Gerhard Wolf, Erbschaftsprokurator.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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