Bürgermeister und Gericht der Stadt Neuenstadt am Kocher reversieren gegenüber Hz. Friedrich [I.] von Württemberg über ein Erblehen, die an der Brettach gelegene Mahlmühle in Neuenstadt samt Zugehör. Die daraus jährlich zu Martini zu entrichtenden Abgaben werden im Einzelnen aufgeführt.