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Bürgermeister und Gericht der Stadt Neuenstadt am Kocher reversieren gegenüber Hz. Friedrich [I.] von Württemberg über ein Erblehen, die an der Brettach gelegene Mahlmühle in Neuenstadt samt Zugehör. Die daraus jährlich zu Martini zu entrichtenden Abgaben werden im Einzelnen aufgeführt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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