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Ferdinand Herr von Bieberstein, Herr auf Forst und Pförten, bescheinigt, dass Hans Christoph von Bombsdorf auf Grano, Vormund des unmündigen Ulrich Wenzel von Bieberstein, Herrn auf Forst und Pförten, wegen Schulden die auf seines gestorbenen Bruders Antonius von Bombsdorf Anteilsgut in Grano haften, das andere Pertinenz- und Zugehörigkeitsstück an Lübinchan und Crayne auf sechs Jahre für 2.500 Taler verpachtet hat.

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Sächsisches Staatsarchiv
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