Vogt und Richter zu Tübingen entscheiden einen Streit zwischen Jörg Trutmann von da, Kläger, und dem Kloster Bebenhausen als Kastenvogt der Pfarrkirche daselbst mit dem Pfarrer Konrad Brüning, Beklagter, wegen zweier Sprachhäuser (Abtritte) in dem Winkel zwischen dem neuen Pfarrhaus und des Trutmanns Haus dahin, dass dieselben als Eigentum des Pfarrhauses fortbestehen sollen, der Pfarrer jedoch einen Abfluss herzustellen verpflichtet sei.