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Michel Gennt aus Stuttgart, nach seiner Rückkehr daselbst gef., weil er ohne obrigkeitliche Erlaubnis außer Landes gegangen war und seine Frau, deren Habe er mitgenommen hatte, in Armut und Hunger hatte sitzen lassen, so daß sie von Vogt und Gericht zu Stuttgart ins Spital hatte aufgenommen werden müssen, deshalb peinlicher Strafe verfallen, jedoch statt des verwirkten strengen Rechts auf seine Bitte dazu begnadigt, unverzüglich und auf dem nächsten Wege das Fürstentum Württemberg zu verlassen und dieses sowiedie dortigen Reichsstädte nie mehr zu betreten, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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