Graf Everwyn zu Bentheim und Everwyn, Graf von Bentheim und Herr zu Steinfurt, schließen mit Einwilligung ihrer Burgmann und Städte eine Erbverbrüderung unter Wahrung der männlichen Erbfolge und standesgemäßen Abfindung und Ausstattung der Töchter.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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