Stephan Grieninger, Untervogt, und Joachim Lindlin, Kastkeller zu Stuttgart, als Anwälte im Namen Hz. Christophs, vergleichen sich mit Gall Hürt und Hans Haileman, B., Metzger und Kerzenmeister zu Stuttgart, namens der gemeinen Metzgerschaft der Stadt, über die Änderung des althergebrachten und in der Metzgerordnung verankerten Brauchs, wonach jeder Metzger jährlich auf Martini (11. Nov.) 4 lb 4 ß Bankgeld oder Zins in die Kastkellerei Stuttgart reichen mußte, während der Herzog jedem Metzger auf den Osterabend eine Bank für die Metzel zu liefern hatte. Der Herzog läßt die Metzel nun mit Latten vergittern und mit Tür und Tor versehen, so daß sie verschlossen werden kann, stellt aber künftig keine Fleischbänke mehr. Den Metzgern ob liegt der Unterhalt dieser Einrichtung und die Entrichtung von 2 lb 2 ß Bankzins für jeden auf Martini an die Kellerei.