Wolf von Tachenhausen beurkundet, daß er aus 3 Tw. Wiesen beim Schloß in Kaltental, gen. die Binde, und aus 3 Tw. 1 M. Wiesen, an den obengen. Wiesen und am Graben gelegen, 5 lb 16 ß Zins in die Landschreiberei gegen Quittung bezahlt hat. Das Bewässerungsrecht dieser Wiesen aus dem Graben wird zugesichert.