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Geschichte: Auf Vorschlag des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden erließ das Sächsische Justizministerium im Jahr 1923 an die Amtsgerichte eine Verordnung über die Abgabe der alten Gerichtsbücher der sächsischen Lokalverwaltung aus der Zeit vom Ende des 15. Jahrhunderts bis 1856. Die ca. 30.000 Bände mit Eintragungen von Rechtsgeschäften der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Kauf- und Kreditgeschäfte, Nachlass- und Vormundschaftssachen) sind als Sammelbestand für ganz Sachsen im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden überliefert. Sie sind nach Amtsgerichtsbezirken entsprechend der Abgabe ab 1923 gegliedert. Im Jahr 2000 wurden diese Bücher mikroverfilmt und stehen als Film auch im Staatsarchiv Leipzig zur Verfügung. Sie bilden eine wichtige Quelle für die genealogische und lokalgeschichtliche Forschung.
Inhalt: Gerichtsbücher der Ämter, Stadtgerichte und Patrimonalgerichte.